Mit der FGSO – Farbliche Gestaltung von Strassenoberflächen, können Begegnungszonen, Gefahrenstellen oder anderweitige Strassenzüge, Plätze, Schulhäuser etc. farblich aufgewertet werden.
Dabei entspricht die FGSO nicht dem Strassenverkehrsrecht und darf daher mit keiner offiziellen Bodenmarkierung in Verbindung gebracht werden.
Mit der FGSO Flächenbeschichtung werten Sie den Strassenraum auf & bieten gleichzeitig einen weiteren Sicherheitsaspekt für die Verkehrsteilnehmer und Fussgänger – zumal die Verkehrsteilnehmer wachsamer durch die markierten Zonen fahren.







